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Zu den nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen des konventionellen Schienenverkehrs kann ich spontan
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Schon bald nach Inbetriebnahme der ersten Bahnen in der Schweiz zeigte sich, dass jede der damaligen Bahngesellschaften nach ihren eigenen, internen Vorschriften und Transportbedingungen Personen und Waren beförderte. Es gab weder einheitliche Frachtdokumente noch generell gültige Fahrscheine. Darunter hatten natürlich die Bahnkunden besonders dann zu leiden, wenn sie verschiedene Bahnstrecken benutzen mussten. Auch versuchten die Bahnen, ihre führende Stellung im Schienenverkehr (Monopol) weitmöglichst auszunützen.
Um diesem Umstand abzuhelfen, wurden immer weitergehende Vorschriften und Gesetze geschaffen, welche schliesslich 1875 im ersten schweizerischen Transportgesetz gipfelten. Heute sind die nachfolgenden rechtlichen Bestimmungen massgebend.